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Student/innen und Schüler/innen mit einer Beeinträchtigung können in bestimmten Situationen einen Anspruch auf einen zusätzlichen finanziellen Beitrag erheben.

Dies ist die individuelle Studienbeihilfe, die von der Gemeinde gewährt werden kann. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, was das für Sie bedeutet!

Individuelle Studienbeihilfe

Die individuelle Studienbeihilfe ist eine Ergänzung für Schüler/innen und Student/innen, die aufgrund einer körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, neben dem Studium zu arbeiten. Mit der Studienbeihilfe will die Regierung junge Menschen ab 18 Jahren ermutigen, eine Ausbildung (weiter) zu absolvieren. Schließlich erhöht eine abgeschlossene Ausbildung die Chancen, eine Arbeitsstelle zu finden. Die Beihilfe ist auch für junge Menschen gedacht, die eine praxisorientierte Ausbildung (PRO), eine Clusterausbildung oder eine Ausbildung für Kinder mit schweren Lernstörungen (ZMLK) absolvieren.

Bedingungen für die individuelle Studienbeihilfe

Sie haben Anspruch auf eine individuelle Studienbeihilfe, wenn Sie alle unten genannten Bedingungen erfüllen.

  • Sie sind 18 Jahre oder älter.
  • Sie studieren in einem Studiengang, für den Sie Anspruch auf Studienbeihilfe (WSF) oder Schulkostenpauschale (WTOS) haben.
  • Sie haben eine beeinträchtigte Arbeitsfähigkeit, d. h. Sie sind nicht in der Lage, den gesetzlichen Mindestlohn zu verdienen.
  • Sie haben nicht mehr Vermögen als 6.225 € (Alleinstehende) bzw. 12.450 € (Alleinerziehende, Ehepaare oder zusammenlebende Paare).

Höhe der Beihilfe

In den meisten Gemeinden beträgt die Beihilfe 100 € pro Monat. Prüfen Sie auf der Gemeindeseite den korrekten Betrag.

Antrag

Möchten Sie die individuelle Studienbeihilfe beantragen? Dies kann über Ihre Gemeinde über einen der untenstehenden Links oder telefonisch über eine der untenstehenden Nummern erfolgen.